Allgemeine Geschäftsbedingungen – PANKRAT
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Dienstleistungen von [PANKRAT Consulting / Einzelfirma, 3006 Bern]
(„PANKRAT“)
Stand: 20.09.2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung sämtlicher Verträge zwischen
PANKRAT und ihren Geschäftskunden („Kunde“) über Beratungs-, Sparring-, Projekt-,
Kommunikations-, Analyse- und Innovationsleistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn PANKRAT ihnen schriftlich
zugestimmt hat.
1.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot/Auftrag haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Leistungsgegenstand
2.1 PANKRAT erbringt unternehmerisch geprägte Beratungs- und Sparring-Leistungen
mit Umsetzungsfokus. PANKRAT arbeitet als Coach, Sparringspartner, Verwaltungsrat,
Spezialist oder Projektmanager – mit klarer Ergebnisorientierung und temporärer
Wirkung („Wir kommen. Wir wirken. Wir gehen.“).
2.2 Leistungsarten umfassen insbesondere (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
• Sparring (zielorientiertes, aktives Hinterfragen, Ideenentwicklung,
Risikobetrachtung, fortlaufende Begleitung).
• Akquisition (strategischer, dialogorientierter Aufbau und Ausbau tragfähiger
Kundenbeziehungen und Netzwerke).
• Kommunikation (Krisen-, Change-, interne/mediale Kommunikation,
Interview-Vorbereitung, Reputationsaufbau).
• Marktanalysen (Marktabgrenzung, Volumen/Wachstum, Trends, Kunden-,
Wettbewerbs-, Lieferketten-, regulatorische Analysen und strategische
Implikationen).
• Innovation (Methoden, Branchen-Innovationen, Erfolgsgeschichten, Trend- und
Zukunftsbetrachtungen).
• Strategie (von Optimierung zu Transformation; Sparring auf Augenhöhe; Fokus auf
Innovation, Investitionen, Menschen, Management).
2.3 PANKRAT ersetzt keine Mitarbeitenden des Kunden und strebt keine künstliche
Mandatsverlängerung an.
2.4 Inhalt, Umfang, Zeitplan, Deliverables und Verantwortlichkeiten werden in
Angebot/Auftragsbestätigung und ggf. Leistungsbeschreibungen/Arbeitsaufträgen
(„SOW“) festgelegt.
3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Angebote von PANKRAT sind – sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet – 30 Tage
gültig.
3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, durch Gegenzeichnung
einer Auftragsbestätigung/SOW oder konkludent durch Inanspruchnahme der Leistung
zustande.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen,
Entscheidungen, Zugänge, Ansprechpartner und Ressourcen rechtzeitig, vollständig und
in geeigneter Qualität bereit.
4.2 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unzureichender Mitwirkung gehen zu
Lasten des Kunden.
4.3 Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm gelieferten Inhalte frei von Rechten
Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte vorliegen.
5. Leistungserbringung, Team & Dritte
5.1 PANKRAT wählt die zur Leistungserbringung geeigneten Berater/innen selbst aus; ein
Anspruch auf Einsatz bestimmter Personen besteht nicht.
5.2 PANKRAT darf geeignete Subunternehmer/Freelancer beiziehen; PANKRAT bleibt
gegenüber dem Kunden verantwortlich.
5.3 Termine sind – sofern nicht als „fix“ vereinbart – Plantermine.
6. Termine, Verzug und höhere Gewalt
6.1 Fristen verlängern sich angemessen bei vom Kunden zu vertretenden
Verzögerungen, bei höherer Gewalt (z. B. Ausfälle, behördliche Anordnungen,
Epidemien/Pandemien, Streik) sowie bei sonstigen, von PANKRAT nicht verschuldeten
Ereignissen.
6.2 Fixtermine sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Bei Verzug nach
Fixterminen gelten die gesetzlichen Rechtsbehelfe nach schweizerischem Recht;
Schadenersatzansprüche unterliegen Ziff. 11.
7. Honorare, Spesen und Zahlungsbedingungen
7.1 Sofern nicht anders vereinbart, werden Leistungen nach Zeitaufwand zu den im
Angebot genannten Sätzen abgerechnet; Pauschalen bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung.
7.2 Nebenkosten/Spesen (z. B. Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Material-,
Dritt-Tool-/Lizenzen) werden nach effektivem Aufwand weiterverrechnet; Reisespesen
nach branchenüblichem Standard.
7.3 Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug fallen
Verzugszinsen von 5 % p. a. an; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
7.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
verrechnen.
8. Leistungsänderungen („Change Requests“)
8.1 Änderungswünsche sind PANKRAT schriftlich mitzuteilen. PANKRAT prüft
Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Vergütung und unterbreitet ein angepasstes
Angebot/SOW.
8.2 Ohne Einigung führt PANKRAT die Leistungen gemäss bisheriger Vereinbarung fort.
9. Abnahme und Leistungsnachweise
9.1 Soweit Arbeitsergebnisse einer Abnahme bedürfen (z. B. Reports, Konzepte),
bestätigt der Kunde die Abnahme innert 10 Arbeitstagen oder teilt begründete Mängel
schriftlich mit. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, gelten die Ergebnisse als
abgenommen.
9.2 Bei Dienstleistungen im engeren Sinn (z. B. Workshops, Sparring, Coaching) gilt die
Leistung mit Erbringung als vertragsgemäss.
10. Gewährleistung und Erfolgsausschluss
10.1 PANKRAT erbringt Leistungen mit der Sorgfalt ordentlicher, unternehmerisch
erfahrener Berater/innen; es besteht keine Erfolgs- oder Ergebnisgarantie (z. B. für
bestimmte Umsätze, Kosteneinsparungen, Medienresonanz). Der Ansatz fokussiert auf
Wirkung und Entscheidungsfähigkeit, nicht auf eine garantierte Zielerreichung.
10.2 Gesetzliche Gewährleistungsrechte für Werkleistungen bleiben – soweit anwendbar
– unberührt.
11. Haftung
11.1 PANKRAT haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für
Personenschäden.
11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen; hilfsweise begrenzt auf
den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die innerhalb der
letzten 12 Monate vor Schadenseintritt vom Kunden für das betroffene Mandat bezahlten
Honorare.
11.3 PANKRAT haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen
Gewinn, noch für Schäden aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder verspäteter
Mitwirkung des Kunden.
12. Rechte an Arbeitsergebnissen
12.1 Vorbestehende Rechte/Tools/Methoden von PANKRAT verbleiben bei PANKRAT. Der
Kunde erhält daran ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, zeitlich und sachlich auf
den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht.
12.2 An individuell für den Kunden erstellten Ergebnissen räumt PANKRAT nach
vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungsrecht für interne Zwecke des Kunden ein,
sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist.
12.3 Rechte Dritter bleiben vorbehalten; weitergehende Nutzungen (z. B.
Veröffentlichung) bedürfen der Zustimmung von PANKRAT und ggf. Dritten.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
13.1 Beide Parteien behandeln alle nicht offenkundigen Informationen der jeweils
anderen Partei vertraulich. Diese Pflicht gilt während der Vertragsdauer und 3 Jahre
danach.
13.2 PANKRAT verarbeitet Personendaten im Einklang mit dem Schweizer
Datenschutzrecht (revDSG) und – sofern anwendbar – mit der DSGVO. Näheres kann in
einer separaten Datenschutz-/Auftragsverarbeitungsvereinbarung geregelt werden.
13.3 PANKRAT ist berechtigt, anonymisierte/aggregierte Erkenntnisse zur Qualitäts- und
Leistungsverbesserung zu nutzen.
14. Referenzen
14.1 PANKRAT darf den Kunden als Referenz (Name/Logo) in Präsentationen und auf der
Website nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht. Inhaltliche Details
bleiben stets vertraulich (Ziff. 13).
15. Abwerbe- und Konkurrenzschutz
15.1 Die Parteien verzichten während der Zusammenarbeit und 12 Monate danach auf
das Abwerben von Schlüsselpersonen, die unmittelbar im Projekt eingesetzt waren, ohne
vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei.
15.2 Gesetzliche Bestimmungen zum Arbeits- und Wettbewerbsrecht bleiben
vorbehalten.
16. Compliance
16.1 Die Parteien verpflichten sich zu rechtmässigem, integerem Verhalten, namentlich
zur Einhaltung von Antikorruptions-, Sanktions-, Export- und Geldwäschereivorschriften.
17. Laufzeit und Kündigung
17.1 Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot/der SOW.
17.2 Ordentliche Kündigungsrechte bestehen nur, wenn vertraglich vereinbart.
17.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten (z. B.
schwerwiegende Vertragsverletzung, Zahlungsverzug trotz Mahnung,
Vertrauensverlust).
18. Folgen der Beendigung
18.1 Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen und angefallene
Spesen sind zu vergüten.
18.2 PANKRAT übergibt auf Wunsch sämtliche kundenbezogenen Unterlagen/Ergebnisse
in einem gängigen Format; Vorbehalt Ziff. 12 (Rechte) und gesetzlicher
Aufbewahrungspflichten.
19. Elektronische Kommunikation
19.1 Die Parteien können elektronisch kommunizieren (E-Mail, Kollaborations-Tools).
Dem Kunden ist bekannt, dass hierbei Sicherheitsrisiken bestehen können; er trägt dafür
Sorge, geeignete Schutzmassnahmen zu treffen.
20. Änderungen der AGB
20.1 PANKRAT kann diese AGB jederzeit anpassen. Für laufende Projekte gelten die bei
Vertragsschluss einbezogenen AGB, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich
etwas anderes.
21. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
21.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher
Normen und internationaler Übereinkommen.
21.2 Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von PANKRAT [Ort
einsetzen].
22. Salvatorische Klausel
22.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame
Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck
am nächsten kommt.
23. Rangfolge
23.1 Es gilt folgende Rangfolge: (1) Angebot/Auftragsbestätigung/SOW, (2) diese AGB,
(3) etwaige Anhänge/Leistungsbeschreibungen.
24. Sprachfassung
24.1 Massgeblich ist die deutsche Fassung. Übersetzungen dienen nur der
Verständlichkeit.